12.01.2012

AEO-Zertifizierung


Schleifring hat den Status des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)“ erhalten.

 

Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür diverse Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen.

 

Die Verleihung des Status des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (AEO) ist ein Qualitätssiegel, das im gesamten Zollrecht und darüber hinaus Wirkung hat. So werden mittlerweile auch die Bewilligungen vereinfachter Zollanmeldungen bei Ein- und Ausfuhr davon abhängig gemacht, dass der Antragsteller die AEO-Voraussetzungen erfüllt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Zollkodex-Durchführungsverordnung, EU-weit geltenden Leitlinien und nationalen Dienstvorschriften. Immer mehr AEOs verlangen nach ihrer eigenen Zertifizierung von ihren Vertragspartnern, ebenfalls AEO zu werden, um die Lieferkette zuverlässig zu schließen.

Bewilligungsvoraussetzung ist neben der Zuverlässigkeit unter anderem eine reibungslos funktionierende Logistik und Organisation im Unternehmen, die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hinblick auf ihre abgabenpflichtige Tätigkeit, eine detaillierte Kenntnis der relevanten Zollvorschriften, sowie die Schaffung von Sicherheitsmaßnahmen, auch physischer und baulicher Art, um den Zugriff von außen auf Unternehmensdaten und Waren zu erschweren, bzw. ohne Authorisierung unmöglich zu machen.

 

Zum Download der AEO-Zertifizierung


Schleifring hat den Status des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)“ erhalten.

 

Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür diverse Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen.

 

Die Verleihung des Status des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (AEO) ist ein Qualitätssiegel, das im gesamten Zollrecht und darüber hinaus Wirkung hat. So werden mittlerweile auch die Bewilligungen vereinfachter Zollanmeldungen bei Ein- und Ausfuhr davon abhängig gemacht, dass der Antragsteller die AEO-Voraussetzungen erfüllt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Zollkodex-Durchführungsverordnung, EU-weit geltenden Leitlinien und nationalen Dienstvorschriften. Immer mehr AEOs verlangen nach ihrer eigenen Zertifizierung von ihren Vertragspartnern, ebenfalls AEO zu werden, um die Lieferkette zuverlässig zu schließen.

Bewilligungsvoraussetzung ist neben der Zuverlässigkeit unter anderem eine reibungslos funktionierende Logistik und Organisation im Unternehmen, die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hinblick auf ihre abgabenpflichtige Tätigkeit, eine detaillierte Kenntnis der relevanten Zollvorschriften, sowie die Schaffung von Sicherheitsmaßnahmen, auch physischer und baulicher Art, um den Zugriff von außen auf Unternehmensdaten und Waren zu erschweren, bzw. ohne Authorisierung unmöglich zu machen.

 

Zum Download der AEO-Zertifizierung